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   BFH, 10.11.1961 - VI 197/60 U   

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https://dejure.org/1961,575
BFH, 10.11.1961 - VI 197/60 U (https://dejure.org/1961,575)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1961 - VI 197/60 U (https://dejure.org/1961,575)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1961 - VI 197/60 U (https://dejure.org/1961,575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung und lohnsteuerliche Behandlungen von geleisteten Sachzuwendungen eines Arbeitgebers in Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 130
  • BStBl III 1962, 50
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.07.1959 - VI 107/57 U
    Auszug aus BFH, 10.11.1961 - VI 197/60 U
    Dazu gehören jedoch nicht Sachleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, vor allem in Erfüllung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht, bereitstellt, damit sie die aufgetragenen Arbeiten durchführen und ohne gesundheitlichen Schaden beenden können, z.B. Werkzeuge, Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, Gummistiefel in Naßbetrieben, Getränke in Gießereibetrieben (siehe dazu Urteil des Senats VI 107/57 U vom 17. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 412, Slg. Bd. 69 S. 406) usw. Mit Recht zählt der Bundesminister der Finanzen auch die Bereitstellung von Waschgelegenheiten an Schornsteinfegergesellen dazu.
  • BFH, 10.03.1992 - VII R 70/91

    Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für die Durchführung des Prüfungsverfahrens

    Das FG hat richtig erkannt, daß es sich bei dem Prüfungsausschuß nicht um eine im Aufbau der Finanzverwaltung selbständige Behörde handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Februar 1964 VII 57/63 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279).

    Diese Grenzen ergeben sich aus der Wahrung des Beurteilungs- und Bewertungsspielraums des Prüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfungsleistungen, in die nicht eingegriffen werden darf (BVerwGE a. a. O., S. 9 ff.; BFH-Urteile in BFHE 74, 130, BStBl III 1964, 279, und vom 20. April 1971 VII R 95/68, BFHE 102, 187, BStBl II 1971, 499).

  • BFH, 19.09.1975 - VI R 161/73

    Betriebsfremder Kindergarten - Zuschüsse - Unterbringung von Kindern - Betreuung

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 30. August 1972 VI R 300/69 (BFHE 107, 280, BStBl II 1973, 64) könnten steuerfreie Sachleistungen durch Ersatzleistungen in bar abgelöst werden, soweit eine Zweckentfremdung ausgeschlossen sei, wie z. B. bei der Barleistung zur Abgeltung des Anspruchs eines Schornsteinfegers auf Gestellung von Waschgelegenheit (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50).

    Von diesen Grundsätzen ging der Senat z. B. im Urteil VI 197/60 U bei der lohnsteuerfreien Behandlung von tariflichem Waschgeld aus, das Kaminkehrergesellen statt der Waschgelegenheit erhalten haben, sowie im Urteil VI R 94/72 bei der steuerlichen Behandlung von Essensgeldzuschüssen bis zur Höhe von 1, 50 DM arbeitstäglich, die in Form von Barzuschüssen an Kantinen oder Gaststätten oder in Form von Essenmarken an die Arbeitnehmer selbst geleistet werden.

  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

    Dazu gehören insbesondere Sachzuwendungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die der Belegschaft im ganzen gewährt werden, etwa eine besonders gute Ausstattung der Arbeitsplätze, Bereitstellung von Aufenthalts-, Wasch-, Dusch- und anderen Sozialräumen, die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern in Betriebskindergärten sowie die unentgeltliche Abgabe von Milch oder anderen Getränken zum Verbrauch im Betrieb (vgl. Urteile des Senats vom 17. Juli 1959 VI 107/57 U, BFHE 69, 406, BStBl III 1959, 412; vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50; vom 26. April 1963 VI 291/62 U, BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329; wegen weiterer Beispiele vgl. bei Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 2 Anm. 5b und c).
  • BFH, 29.10.1965 - VI 49/65 U

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer aus betrieblichen Gründen gewährten Barablösung im

    Es führte unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats VI 197/60 U vom 10. November 1961 (BStBl 1962 III S. 50, Slg. Bd. 74 S. 130), betreffend das Waschgeld bei Kaminkehrergesellen, aus: Die Arbeiter hätten unter dem Gesichtspunkt der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht in erster Linie einen Anspruch auf unentgeltliche Überlassung von Schutzkleidung.

    Zu diesen Fragen hat der Senat in den Urteilen VI 197/60 U (a.a.O.), betreffend das Waschgeld, das Kaminkehrergesellen erhalten, und VI 69/62 U vom 4. Oktober 1963 (BStBl 1963 III S. 562, Slg. Bd. 77 S. 660), betreffend Barzuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsausflügen, Stellung genommen.

  • SG Berlin, 05.08.2010 - S 30 R 4853/09

    Versorgungssystem im Beitrittsgebiet - Ermittlung und Feststellung des

    Dabei zählt der Bundesfinanzhof (BFH) zum Arbeitslohn nicht Sachleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, vor allem in Erfüllung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht, bereitstellt, damit sie die aufgetragenen Arbeiten durchführen und ohne gesundheitlichen Schaden beenden können, zum Beispiel Werkzeuge, Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, Gummistiefel in Nassbetrieben, Getränke in Gießereibetrieben usw. (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 1961 - VI 197/60 U - BFHE 74, 130).
  • BFH, 25.01.1985 - VI R 173/80

    Arbeitslohn - Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entgeltlich überlassenes

    Ein solcher steuerpflichtiger Vorteil liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber in seinem Eigentum verbleibende Werkzeuge den Arbeitnehmern zur Nutzung im Rahmen des Dienstverhältnisses überläßt (BFH-Urteil vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50).
  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

    Annehmlichkeiten in diesem Sinne sind z. B. die Gestellung von typischer Berufskleidung und von Aufenthalts- und Erholungsräumen, die Bereitstellung von firmeneigenen Badeanlagen, Duschräumen und Betriebskindergärten, und die unentgeltliche Abgabe von Getränken im Betrieb (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1959 VI 107/57 U, BFHE 69, 406, BStBl III 1959, 412; vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50, und VI R 291/62 U).
  • SG Dresden, 25.02.2011 - S 42 RS 389/09

    Anerkennung von Verpflegungsgeld und eines Reinigungszuschusses als

    Zwar zählt der Bundesfinanzhof (BFH) zum Arbeitslohn nicht Sachleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, vor allem in Erfüllung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht, bereitstellt, damit sie die aufgetragenen Arbeiten durchführen und ohne gesundheitlichen Schaden beenden können, zum Beispiel Werkzeuge, Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, Gummistiefel in Nassbetrieben, Getränke in Gießereibetrieben usw. (vgl. BFH, Urteil v. 10.11.1961 - VI 197/60 U - BFHE 74, 130).
  • BFH, 11.07.1969 - VI 68/65

    Pauschale Fehlgeldentschädigungen - Steuerfreiheit - Rechtsnormähnliche Anordnung

    Eine Zweckentfremdung der vom Arbeitgeber pauschal gewährten Beträge hielt der Senat z. B. in den Fällen der Zahlung von Futtergeld für einen Wachhund, von tariflichen Waschgeldern für Kaminkehrergesellen und von Zehrgeldern an Gleisarbeiter für ausgeschlossen (BFH-Urteile VI 228/60 U vom 15. September 1961, BFH 73, 787, BStBl III 1961, 552; VI 197/60 U vom 10. November 1961, BFH 74, 130, BStBl III 1962, 50; VI R 83/67 vom 2. Oktober 1968, BFH 94, 21, BStBl II 1969, 45).
  • BFH, 04.10.1963 - VI 69/62 U

    Gewährung der Lohnsteuerfreiheit für Barzuwendungen des Unternehmers an seine

    Das gilt z.B. für das tarifliche Waschgeld bei Kaminkehrergesellen, über das im Urteil des Senats VI 197/60 U vom 10. November 1961 (BStBl 1962 III S. 50, Slg. Bd. 74 S. 130) zu entscheiden war.
  • BFH, 11.05.1966 - VI 304/65
  • BFH, 26.04.1963 - VI 291/62 U

    Übernahme der Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes während der Dienstzeit

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 83/67

    Steuerfreiheit von Zehrgeldern als Auslagenersatz

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